Beratungsstelle zur Ausstellung von Prämiengutscheinen im Rahmen der Bildungsprämie
bis zu 500,00 Euro jährlicher Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung
Seit 1. April 2010 ist die Volkshochschule für den Landkreis Regen Beratungsstelle zur Ausstellung von Prämiengutscheinen.
Was ist die Bildungsprämie?
Die Bundesregierung will den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Finanzierung von individueller, beruflicher Weiterbildung mit einem Prämiengutschein in Höhe von 50% der Lehrgangsgebühren, maximal bis zu 500,00 Euro.
Wer bekommt eine Bildungsprämie?
Für den Erhalt der Bildungsprämie müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Erwerbstätigkeit (angestellt, freiberuflich, selbständig oder Berufsrückkehrer/-in).
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 25.600,00 Euro (oder 51.200,00 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen.
- Die Weiterbildung muss der individuellen beruflichen Entwicklung dienen.
- Die Weiterbildung darf noch nicht gebucht sein.
Wie bekommt man den Prämiengutschein?
Zu diesem Zweck sind bundesweit Beratungsstellen in Ihrer Nähe eingerichtet worden, die diese Prämiengutscheine ausstellen.
- Sie vereinbaren telefonisch einen Beratungstermin.
- Sie suchen eine Beratungsstelle auf und bringen Ihre persönlichen Unterlagen mit (Personalausweis, Einkommenssteuerbescheid). In der Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Prämiengutschein ausgehändigt. Auf dem Prämiengutschein ist das Weiterbildungsziel genannt sowie verschiedene Anbieter für diese Weiterbildung.
- Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung.
- Der Weiterbildungsanbieter reduziert die Lehrgangsgebühren in Höhe des Gutscheinwertes.
- Man kann pro Kalenderjahr 1 x die Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Das Weiterbildungssparen (Spargutschein)
Eine weitere Finanzierungskomponente ist das Weiterbildungssparen.
Unabhängig vom Einkommen können vom Weiterbildungssparen alle erwerbstätigen Personen profitieren, die über Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen.
Das Ansparguthaben kann damit vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist für Weiterbildungszwecke verwendet werden, ohne dass der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Der Spargutschein wird ebenfalls von den Beratungsstellen ausgestellt und direkt beim Finanzinstitut eingereicht.
Weitere Informationen sowie weitere Beratungsstellen finden Sie unter:
www.bildungspraemie.info
oder unter der kostenlosen Hotlinenummer 0800 – 2623000
Detailfragen zur Bildungsprämie beantworten die Bildungsberater der vhs Regen (siehe rechts).
Volkshochschule für den Landkreis Regen
Amtsgerichtstr. 6 - 8, 94209 Regen
09921 950 - 0

"DIESES VORHABEN WIRD AUS MITTELN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG UND AUS DEM EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS DER EUROPÄISCHEN UNION GEFÖRDERT"
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